Obwohl es auch heute früh wieder bedeckt sowie hochnebelartig bewölkt war und auch die Temperaturen erneut an Herbst erinnerten, habe ich mich aufs MTB geschmissen und bin losgeradelt. Zuerst ging es über das Schellhorn bis zur Waldemai hoch.
Aussicht nach Westen, als mal kurz die Sonne raus kam:
An der Esenbeck vorbei ging es dann zum Kleinen Bildchen hinauf. Von hier aus dann über die Teerstraße Richtung Nordenau.
Heiligen Häuschen des St. Wendelin:
Bildstock des heiligen Antonius von Padua:
Zwei alte Ladewagen für Heu auf dem Herhagen, einer der größten und schönstenHochebenen im Hochsauerland:
Kurz vor Nordenau bog ich rechts ab und kam dann zum Hubertus Bildstock... :
und zur Brakenhütte auf knapp 670 m:
Von dort hat man einen schönen Blick auf Nordenau (bei schönem Wetter wohl bedeutend besser) :
Von dort Brakenhütte ging es steil bergab, wobei ich mich fast mit dem Rad überschlagen hätte, runter ins Lengenbecktal. Schließlich ging es entlang der Lenne bis nach Oberkirchen.
Hier angekommen ging es zur "Pütte" hinauf.
Früher war hier oben dichter Fichtenwald, nach Kyrill hat man nun eine tolle Aussicht auf Oberkirchen:
Die "Pütte" :
Auch Wikipedia schreibt über die "Pütte":
HexenprozesseZwischen 1595 und 1685 fielen den Hexenprozessen in Oberkirchen 75 Personen zum Opfer. Allein 1630 wurden in Oberkirchen im Patrimonialgericht der Freiherren von Fürstenberg, die das Gericht von den Kurfürsten von Köln als Landesherrn in Pfandbesitz hatten, 65 Personen verbrannt. Besonders bekannt wurde der Hexenprozess gegen das 9-jährige Kind Christine Teipel, die am 7. März 1630 verhört wurde. Sie benannte die Namen von 15 Menschen, die angeblich nachts am Teufelstanz teilgenommen hatten: 8 Männer, 6 Frauen und ein kleines Mädchen. So starben in sieben Prozesswellen in den drei Monaten April bis Juni 58 Personen auf dem Scheiterhaufen, darunter 22 Männer und 2 Kinder.
Christine Teipel wurde am 4. Mai 1630 in der 3. von insgesamt sieben Prozesswellen hingerichtet.
In der Lüttmecke bei Oberkirchen am „Hexenplatz“ erinnern Tafeln an die Hexenverfolgungen und den Prozess gegen Christine Teipel.
Oberkirchener Patrimonialgericht Das Oberkirchener Patrimonialgericht hatte das Recht, Urteile auf Leben und Tod zu fällen. Nachdem das Urteil an der "Pütte" (Richtstätte) gefällt war, begab man sich bei Todesurteilen zur Hinrichtungsstätte. Das Recht, Todesurteile zu fällen und zu vollstrecken, bestand für das Gericht in Oberkirchen in der Zeit von 1594 bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Die letzte Hinrichtung an der Galgenstätte fand um 1770 statt.
Quelle: wikipedia
Interessant ist ,das die Buchen und auch die Lärchen um die Pütte herum stehengeblieben sind ,obwohl rechts und links alles andere umgelegt wurde:
Die ehemalige Galgenstätte oberhalb der Pütte:
auch hier hat Kyrill rundherum alles platt gemacht ,nur die Buchen und Fichten an der Galgenstätte nicht
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